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Zur Novelle des Filmförderungsgesetzes

Einmal wieder steht die Novellierung des zentralen Gesetzes der Filmförderung an, nämlich des „Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films“, kurz Filmförderungsgesetz, abgekürzt FFG. Die Maßnahmen zur Finanzierung der Filmförderung, sprich die Erhebung der Filmabgabe, endet am 31. Dezember 2016. Also muss bis dahin ein neues FFG vom Bundestag beschlossen werden.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, wird nach eigener Ankündigung in diesem Herbst einen Referentenentwurf vorlegen, der in der gesamten Branche diskutiert werden soll. Schon jetzt liegen von einzelnen Interessensvertretern, etwa ver.di oder der AG Kino, Forderungskataloge vor. Auch der Vorstand des Berliner Film- und Fernsehverbands wird auf seiner nächsten Sitzung eine Stellungnahme in Form eines offenen Briefes an alle Beteiligten beschließen. Vorab hier schon einmal ein paar Eckpunkte:

Der Berliner Film- und Fernsehverband hält es nicht für ausreichend, Korrekturen an Einnahmen- und Ausgabenseite der Filmförderungsanstalt vorzunehmen und die Zusammensetzung einiger Gremien neu zu verhandeln. Dem ehemaligen Staatsminister für Kultur und Medien Julian Nida-Rümelin folgend drängen wir darauf, Film als Kulturgut und eben nicht primär als Wirtschaftsgut zu betrachten und auf dieser Grundlage das gesamte System der deutschen Filmförderung mit sämtlichen Einzelfaktoren auf den Prüfstand zu bringen.

Insbesondere setzt sich der Berliner Film- und Fernsehverband für eine Stärkung der Förderung von Drehbuch und Drehbuchvorstufen ein.

Ebenso aber für eine komplette Umorientierung im Bereich Kinderfilm, damit dort Filme aus authentischen, originären Stoffen, die sich an der Lebenswirklichkeit der Kinder orientieren und eben nicht – rein kommerziellen Interessen folgend – auf Bestsellern, Marken oder Märchen basieren. Dies sollte geschehen auf der Basis einer empirischen Prüfung der Situation in unseren im Bereich Kinderfilm so erfolgreichen Nachbarländern, nämlich den Niederlanden und den skandinavischen Ländern. Von den Niederlanden und Schweden lernen heißt erfolgreiche Kinderfilme machen lernen.

Wir fordern Umgestaltungen der Regelung von Sperrfristen, Rückzahlbedingungen, Abrechnungskriterien und der Referenzfilmförderung zugunsten kleiner und mittelständischer Produzenten,

eine Überprüfung der Rolle der Fernsehredaktionen und des Instruments der Quotierung bei Kino- und vor allem TV-Verwertung, und die Stärkung der bundesweiten Filmförderung im Sinne einer Deregionalisierung der Förderlandschaft.

Die FFG-Novelle kann all dies nicht allein stemmen, aber sie kann Zeichen setzen. Wir begrüßen deswegen die von Staatsministerin Monika Grütters anlässlich der Berlinale 2015 formulierte Position: „Für mich ist der Film zuallererst ein Kulturgut.“ Frau Grütters, wir nehmen sie beim Wort.

Der vollständige Text unseres offenen Briefes ist unter www.filmpolitik.org nachzulesen.

 

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